Hinweise zur Containerverwendung

Aufstellort

Container dürfen nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung im öffentlichen Raum aufgestellt werden.

Sofern der Container nicht auf Privat- oder Firmengelände aufgestellt werden soll, senden Sie uns bitte eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde zu. Natürlich stehen wir Ihnen gerne bei Fragen hierzu zur Verfügung oder beantragen für Sie die Ausnahmegenehmigung.

Durchfahrt

Unsere Fahrzeuge benötige eine Durchfahrthöhe von 3,90 m sowie eine Durchfahrtbreite von 3,30m. Sollten Sie z.B. bei einer Hofeinfahrt unsicher sein, fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Abfälle bitte trennen

Grundsätzlich ist zu empfehlen, dass die Abfälle gemäß der Abfallkategorien vorsortiert werden, um hohe Kosten zu vermeiden. Mehrere kleine Container mit getrennten Abfallsorten können günstiger sein als ein großer Container, der nach der teuersten Kategorie abgerechnet werden muß.

Beladen

Bitte verzichten Sie darauf, das Containervolumen durch provisorische Maßnahmen wie nach oben herausragende Bretter oder Türen zu vergrößern. Unfallverhütungsvorschriften und das Straßenverkehrsrecht zwingen uns, solche Container nicht zu befördern.